/**/

Quick Check

Gut möglich, dass auch bei Ihnen ein Legionellen-Test notwendig ist

Welche Anlagen sind betroffen?

In der Regel sind Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen betroffen, in denen mindestens eine der Wohnungen vermietet ist und eine zentrale Anlage zur Trinkwassererwärmung betrieben wird.

Wenn folgende Punkte auf Ihre Liegenschaft(en) zutreffen, ist eine orientierende Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen gesetzlich vorgeschrieben:

Sie sind Vermieter
UND
es gibt in Ihrer Liegenschaft eine zentrale Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Speichervolumen
UND/ODER
die Leitungen zwischen Trinkwassererwärmer und letzter Entnahmestelle fassen mehr als drei Liter Volumen.

Wie wird untersucht?

Orientierende Untersuchung / Systemische Untersuchung

Das DVGW Arbeitsblatt W551 04/2004 sieht mindestens drei Probenahmestellen im Warmwassersystem einer Trinkwasserinstallation vor:

  1. am Ausgang des Warmwasserbereiters
  2. am Eingang der Zirkulationsleitung zurück in den Warmwasserbereiter
  3. Je Steigstrang an der entferntesten Stelle vom Warmwasserbereiter

Bitte beachten Sie: Die erste „orientierende Untersuchung“ muss bis Ende 2013 abgeschlossen sein. Danach ist eine Wiederholung alle drei Jahre erforderlich (Stand: 12/2012).

Welche Anlagen sind nicht betroffen?

Nicht unter die Untersuchungspflicht fallen generell Eigenheime (auch Mehrfamilienhäuser mit Eigentümergemeinschaften, die ausschließlich von den Eigentümern genutzt werden), Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Häuser mit Anlagen, deren Warmwasservolumen unterhalb der oben genannten 400 l liegt bzw. ein Volumen von < 3 l in der Rohrleiten aufweisen. Dies sind in der Regel Gebäude mit Etagenheizungen und dezentralen Durchlauferhitzern.

Fragen Sie unverbindlich an!